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Banküberweisungen sind in Italien ein gängiges Mittel, um Geld zu transferieren, beispielsweise für private Darlehen, Geschenke oder finanzielle Unterstützung innerhalb der Familie. Um Probleme mit der italienischen Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) zu vermeiden, ist es jedoch wichtig, die Regeln, Grenzen, Meldepflichten und die korrekte Bezeichnung  des Verwendungszwecks zu kennen.

Wann werdem Banküberweisungen dem Finanzamt in Italien gemeldet?

In Italien sind die Agenzia delle Entrate und die Guardia di Finanza berechtigt, auf die Bankdaten jedes Steuerzahlers zuzugreifen. Nicht alle Banküberweisungen werden automatisch überwacht: Gemäß dem Haushaltsgesetz 2023 müssen alle Überweisungen über 5.000 Euro der Finanzaufsichtsbehörde (UIF) der Bank von Italien gemeldet werden. Dies führt jedoch nicht automatisch zu einer Steuerprüfung.

Italienische Banken übermitteln regelmäßig Konto- und Transaktionsdaten an das Anagrafe dei Rapporti Finanziari. Überweisungen von oder auf ausländische Konten werden streng überwacht, wobei ab einem Betrag von 15.000 Euro eine Meldepflicht besteht.

Eine Überweisung kann die Aufmerksamkeit der Steuerbehörden auf sich ziehen, wenn:

  • der Betrag im Vergleich zum angegebenen Einkommen hoch ist
  • die Transaktionen häufig erfolgen und nicht gerechtfertigt sind
  • der Kausalzusammenhang unklar ist
  • der Empfänger die rechtmäßige Herkunft des Geldes nicht nachweisen kann
Frau mit Papier in der Hand
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Beschränkungen für Banküberweisungen zwischen Verwandten in Italien

In Italien gibt es keine gesetzliche Höchstgrenze für Banküberweisungen zwischen Familienmitgliedern. Auch hohe Summen können überwiesen werden, sofern die Transaktion nachvollziehbar und legal ist und die Herkunft der Gelder nachweisbar ist.

Bei sehr hohen Beträgen können die italienischen Schenkungsvorschriften gelten:

  • für Schenkungen von geringem Wert sind keine Formalitäten erforderlich
  • große Schenkungen können angefochten werden, wenn sie nicht durch eine notarielle Urkunde formalisiert sind
  • das Überschreiten bestimmter Schwellenwerte (zum Beispiel bei Eltern und Kindern) kann die Schenkungssteuer auslösen

Welche Bezeichnung sollte für Überweisungen unter Verwandten in Italien verwendet werden?

Die Bezeichnung des Verwendungszwecks bei der Überweisung ist entscheidend, um Streitigkeiten mit der Agenzia delle Entrate zu vermeiden. Es wird empfohlen, einen klaren und genauen Zweck für die Überweisung anzugeben und dabei die familiäre Beziehung zu präzisieren.

Beispiele für einen geeigneten Verwendungszweck sind:

  • Geschenk für Kind
  • Zinsloses Familiendarlehen
  • Beitrag zu den Familienausgaben
  • Schenkung für ersten Hauskauf
  • Erstattung von vorgestreckten Auslagen

Allgemeine Bezeichnungen, wie „Banküberweisung“ oder „Geldtransfer“, sollten vermieden werden.

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Was ändert sich bei Banküberweisungen unter Verwandten in Italien?

Überweisungen zwischen Familienmitgliedern unterliegen keinen besonderen Verboten oder Beschränkungen und gelten nicht automatisch als steuerpflichtiges Einkommen.

Das Berufungsgericht von Apulien bestätigte in seinem Urteil Nr. 4378/2024, dass Überweisungen unter nahen Verwandten kein Einkommen darstellen, sofern der Empfänger die nicht einkommensrelevante Natur der erhaltenen Gelder nachweisen kann.