Das italienische Gesetz Nr. 124/2017, Artikel 1, Abs. 63 ff., bestimmt das Recht des Käufers, den Kaufpreis einer Immobilie, der in der öffentlichen Kaufurkunde aufgeführt ist, beim Notar zu hinterlegen.
Eine Immobilie direkt vom Bauträger zu kaufen hat Vor- und Nachteile. Der Notar Giampaolo Marcoz vom italienischen Notarverband Consiglio Nazionale del Notariato klärt uns auf.
Die Notarin Valentina Rubertelli erklärt uns, was der Vorvertrag in Italien ist, der auch als „compromesso“ bekannt ist, und welche Sicherheiten er Ihnen bietet, wenn Sie sich für seinen Abschluss an einen Notar wenden.
Originalartikel geschrieben von Alessandro Galluci, condominioweb
Kann der Kauf einer Immobilie in Italien mit einem privaten Kaufvertrag abgeschlossen werden? Die Anwälte von condominioweb beantworten diese Frage.