Neue Regeln für POS-Zahlungen im Jahr 2026: Anweisungen der italienischen Steuerbehörde.
Neue POS-Zahlungsregeln in Italien
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Das neue Jahr bringt in Italien verschärfte Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung mit sich. Die italienische Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) hat detaillierte Richtlinien zur bevorstehenden Pflicht zur Anbindung elektronischer Kassen an elektronische Zahlungssysteme veröffentlicht. Das neue Haushaltsgesetz führt Änderungen im Zahlungsverkehr an POS-Terminals ein. Hier erfahren Sie, was sich ab dem 1. Januar 2026 ändert.

Was ist neu bei POS-Zahlungen im Jahr 2026?

In einer kürzlich veröffentlichten Mitteilung erklärte die italienische Steuerbehörde, dass das neue System, das am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, in Absprache mit Wirtschaftsverbänden entwickelt wurde. Anstelle einer physischen Verbindung wird es einen speziellen Online-Dienst nutzen, der im gesicherten Bereich der Website der Behörde verfügbar ist.

Die Behörde hat die Schritte dargelegt, die Unternehmen befolgen müssen, um ihre POS-Terminals oder andere elektronische Zahlungsmittel mit ihren elektronischen Kassensystemen zu verknüpfen. Wie bereits erwähnt, gelten die neuen Regelungen ab dem 1. Januar 2026.

So funktioniert das neue POS-Zahlungssystem

Um POS-Terminals mit elektronischen Registrierkassen zu verbinden, müssen Geschäftsinhaber – entweder direkt oder über einen Vermittler – auf ihren persönlichen Bereich auf der Website der Behörde zugreifen und die Seriennummer ihrer registrierten Kasse (die bereits im Anagrafe Tributaria, dem Steuerregister, erfasst ist) mit den Identifikationsdaten ihrer elektronischen Zahlungsmittel verknüpfen.

Um den Vorgang zu vereinfachen, wird dem Geschäftsinhaber eine Liste seiner Zahlungsinstrumente angezeigt, die zuvor von den Finanzdienstleistern an die Behörde gemeldet wurden.

Wenn die täglichen Verkaufsdaten elektronisch über das Online-System der Behörde und nicht über eine Registrierkasse erfasst und übermittelt werden, dann kann die Verbindung direkt innerhalb desselben Vorgangs hergestellt werden. Die neuen Funktionen stehen ab Anfang März zur Verfügung, wobei das genaue Datum auf der offiziellen Website der Behörde bekannt gegeben wird.

Fristen für die schrittweise Registrierung

Für Zahlungsinstrumente, die bereits am 1. Januar 2026 im Einsatz sind oder zwischen dem 1. und 31. Januar 2026 verwendet werden, hat die Finanzbehörde eine Frist von 45 Tagen – beginnend mit dem Start des Online-Dienstes – für die vollständige Registrierung festgelegt.

Sobald das System betriebsbereit ist, muss die Registrierung eines neuen Zahlungsinstruments oder etwaige Aktualisierungen ab dem sechsten Tag des zweiten Monats nach dem Datum, an dem das Zahlungsinstrument verfügbar wird, und in jedem Fall spätestens am letzten Werktag dieses Monats erfolgen.