Die italienischen Vergleichsportale Mutui.it und Facile.it haben die Situation analysiert
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Standen Sie kurz davor, einen Darlehensvertrag zu unterzeichnen, aber der Ausbruch des Coronavirus hat Ihnen einen Strich durch die Rechnung gemacht? Oder überlegen Sie noch, welche Art von Darlehen Sie aufnehmen sollen? Wir erklären Ihnen, was Sie momentan bezüglich der Aufnahme von Darlehen noch tun können und was nicht.

Nach der Analyse von Mutui.it und Facile.it ergeben sich für aktuelle und zukünftige Darlehensnehmer unterschiedliche Folgen aus der Coronakrise und des „Cura Italia“-Erlasses. Es könnten sich folgende Schwierigkeiten ergeben:

  1. Verlangsamung des Immobilienmarktes: Die Kaufanfragen sind aus offensichtlichen Gründen zurückgegangen. Hinzu kommen die Sicherheitsbestimmungen und die Kontaktsperre, die die Besichtigung von Häusern oder Wohnungen unmöglich machen (wenn sie nicht durch virtuelle Besichtigungen wie z. B. auf dem Immobilienportal von idealista ersetzt werden).
  2. Erschwerte Arbeit für Gutachter: Die strengen Sicherheitsmaßnahmen schränken auch die Arbeit der Immobiliengutachter ein, die anhand von Fotos und Videos ihre Bewertung durchführen müssen. Dies reicht jedoch nicht unbedingt aus, damit die Bank den Darlehensprozess starten kann.
  3. Eingeschränkter Zugang zu Bankfilialen: Obwohl Finanzdienstleistungen, und damit Banken, weiterhin geöffnet haben, empfiehlt es sich aus Sicherheitsgründen, die Besuche der Bank so weit wie möglich zu beschränken. Daher müssen sich Käufer, die noch ganz am Anfang des Darlehensprozesses stehen, eventuell bis zum Ende der Coronakrise gedulden.
  4. Zusammenstellen aller wichtiger Unterlagen: Sie können bereits damit beginnen, alle wichtigen Informationen und Unterlagen, die für den Abschluss des Darlehensvertrages notwendig sind, zusammenzustellen. Denn Ihr Kundenberater bei der Bank ist weiterhin per Telefon, E-Mail oder Online-Banking erreichbar. So können Sie den Darlehensprozess sofort in Gang setzen, sobald die Ausgangssperre aufgehoben worden ist.
  5. Mögliche Quarantäne der beteiligten Parteien: Wenn sich der Notar, der Verkäufer, der Käufer oder der Bankangestellte in Quarantäne befinden, müssen sie dort verbleiben, so dass sie in diesem Zeitraum keinen Vertrag abschließen können. Wer den Darlehensantrag jedoch vor der Coronakrise gestellt hat, „kann den Prozess fortführen, wobei berücksichtigt werden muss, dass der Auszahlungszeitpunkt sich aufgrund der aktuellen Situation eventuell verzögert“, erklärt Ivano Cresto, Leiter der Hypothekensparte bei Facile.it. „Alle an der Genehmigung und Auszahlung der Darlehen Beteiligten arbeiten weiterhin, möglicherweise jedoch mit reduzierten Arbeitszeiten. Daher sollte es bis auf eine mögliche Zeitverzögerung keine Probleme beim Abschluss des Prozesses geben.“