Italien hat die Einzelheiten seines jüngsten Hilfspakets veröffentlicht, das einen weiteren Bonus enthält, diesmal 150 Euro für Personen mit niedrigem Einkommen.
Italiens 150-Euro-Bonus 2022
Italiens 150-Euro-Bonus 2022 Pixabay

Italien hat die Einzelheiten seines jüngsten Hilfspakets veröffentlicht, das einen weiteren Bonus enthält, diesmal 150 Euro, der sich an Personen mit niedrigem Einkommen richtet. Erfahren Sie, wie sich dieser einmalige Beitrag zusammensetzt, wer Anspruch darauf hat (einschließlich Arbeitslose, Rentner und Bürger) und wann er in Anspruch genommen werden kann: Das sollten Sie über Italiens neuen 150-Euro-Bonus für Geringverdiener wissen.

Was ist Italiens neuer 150-Euro-Bonus?

Der 150-Euro-Bonus ist ein einmaliger Beitrag, der den Bürgern in Italien helfen soll, die Kosten für teure Haushaltsrechnungen zu bezahlen. Er orientiert sich am 200-Euro-Bonus für Lebenshaltungskosten, wobei die Parameter für die Anspruchsberechtigung andere sind (die jährliche Einkommensgrenze wird im Falle des neuen 150-Euro-Bonus Italiens von 35.000 auf 20.000 Euro gesenkt). Er richtet sich nicht nur an Arbeitnehmer, sondern auch an Rentner, Saisonarbeiter, Arbeitslose, Hausangestellte, Personen, die das italienische „Bürgergeld“ beziehen, und andere.

Wer hat Anspruch auf den Zuschuss von 150 Euro in Italien?

Der Zuschuss von 150 Euro gilt für Arbeitnehmer (im öffentlichen und privaten Sektor) mit einem Jahreseinkommen von bis zu 20.000 Euro brutto. Dieselbe Einkommensgrenze gilt auch für Rentner und Selbstständige sowie für alle Personen, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Italien haben, einschließlich Ausländer. 

Darüber hinaus wird das INPS den 150-Euro-Bonus auch an Saison- und Zeitarbeitskräfte auszahlen, die im Jahr 2021 mindestens 50 Tage im Dienst waren. Zudem erhalten Arbeitslose und Bezieher des Bürgergeldes diese einmalige Unterstützung.

Wie bereits erwähnt, gilt der 150-Euro-Bonus auch für andere Personengruppen, wie etwa Hausangestellte, Arbeitslose mit Leistungsbezug, Doktoranden und Stipendiaten, Beschäftigte im Sport- und Kurbetrieb sowie in der Unterhaltungsbranche, allerdings nur, wenn ihr Einkommen innerhalb der Grenze von 20.000 Euro liegt.

Wann werden die 150 Euro ausgezahlt?

Ersten Meldungen zufolge soll der 150-Euro-Bonus ebenso wie der 200-Euro-Bonus direkt auf der Gehaltsabrechnung erscheinen und mit der Monatszahlung im November bei allen eintreffen, die unter die oben genannte Einkommensgrenze fallen. Das zu versteuernde Monatsgehalt sollte daher 1.538 Euro nicht überschreiten.