Hypotheken für Ausländer in Italien: Zinssätze, Aufenthaltsbestimmungen und Förderungen für Erstkäufer

Wie Hypotheken für Ausländer in Italien funktionieren, einschließlich Aufenthaltsbestimmungen und Steuervorteile für Erstkäufer von Wohneigentum für Ansässige und Nichtansässige.
Hypotheken für Ausländer
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Wie erhalten Ausländer Hypotheken für den Kauf einer Erst- oder Zweitwohnung in Italien? In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach italienischen Immobilien von ausländischen Staatsbürgern deutlich gestiegen. Dies gilt sowohl für diejenigen, die sich dauerhaft in Italien niederlassen möchten, als auch für alle, die ein Ferienhaus erwerben möchten.

Wie beantragt man als Ausländer eine Finanzierung beim Kauf einer Immobilie in Italien? Und gibt es dabei irgendwelche Einschränkungen?

Grundsätzlich profitieren Ausländer, die ein Hypothek aufnehmen, von denselben Finanzierungsbedingungen wie italienische Staatsbürger. Die jeweiligen Voraussetzungen unterscheiden sich jedoch. Daher ist es ratsam, Online-Tools zu nutzen, um die passende Hypothek für Ihre Bedürfnisse zu finden.

Wie erhält man eine Hypothek als Ausländer?

Der Kauf einer Immobilie in Italien als ausländischer Staatsbürger ist ein unkomplizierter Prozess, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist jedoch wichtig, zwischen den beiden Hauptsituationen zu unterscheiden, die unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten mit sich bringen:

  • Ausländer, die dauerhaft nach Italien eingewandert sind und sich folglich im Land aufhalten.
  • Ausländer mit Wohnsitz im Ausland, die eine Immobilie erwerben möchten, um sich vorübergehend im Land aufzuhalten, beispielsweise während der Ferien.

Darüber hinaus ist anzumerken, dass die unterschiedlichen Zugangswege zu Hypotheken für Ausländer hauptsächlich für Nicht-EU-Bürger gelten, während für EU-Bürger die gleichen Regeln wie für italienische Staatsbürger gelten.

Hypotheken für Ausländer mit Wohnsitz in Italien

Der erste Fall betrifft, wie bereits erwähnt, Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz in Italien haben, und eine Hypothek beantragen möchten. Sie bezieht sich insbesondere auf Nicht-EU-Bürger, die nach Italien gezogen sind und – abgesehen von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen – die gleichen Finanzierungsbedingungen wie italienische Einwohner in Anspruch nehmen können.

Hypothekenunterzeichnung für Ausländer
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Um zu verstehen, wie Nicht-EU-Bürger eine Finanzierung für den Kauf einer Immobilie beantragen können und wie Hypotheken in Italien funktionieren, empfehlen wir Ihnen, den detaillierten Leitfaden zu Hypotheken zu lesen. Zudem müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Nicht-EU-Ausländer müssen sich mindestens zwei Jahre in Italien aufhalten und die entsprechenden Nachweise vorlegen, welche die Dauer Ihres Aufenthalts im Land belegen.
  • Sie müssen im Besitz einer regulären Aufenthaltserlaubnis sein.
  • Es müssen regelmäßige Einkünfte durch eine Einkommensbescheinigung in Form einer Erklärung oder Gehaltsabrechnungen nachgewiesen werden.
  • Sie müssen mindestens 6 Monate in Italien gearbeitet haben.
  • Es ist erforderlich, über ein italienisches Bank- oder Postkonto zu verfügen
  • Sie müssen eine Kopie des Arbeitsvertrags vorlegen.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Anforderungen von Bank zu Bank stark variieren können. Beispielsweise vergeben manche Banken keine Hypotheken an Ausländer, die weniger als fünf Jahre in Italien leben. Andere verlangen einen unbefristeten Arbeitsvertrag oder mindestens zwei Jahre Berufspraxis.

Um eine Finanzierung zu beantragen, benötigen Sie außerdem eine italienische Steuernummer, die Sie bei der Einwanderungsbehörde in der jeweiligen Gemeinde beantragen können.

Hypotheken für Nichtansässige in Italien

Für diejenigen, die nicht dauerhaft in Italien wohnen, sondern eine Immobilie für Kurzzeitaufenthalte erwerben möchten – beispielsweise als Zweitwohnsitz für den Urlaub – sind die Anforderungen an eine Hypothek in der Regel weniger streng. Es muss Folgendes nachgewiesen werden:

  • Einkommensstatus
  • sicheres Arbeitsverhältnis
  • Kopie des Arbeitsvertrags
  • italienisches Bank- oder Postkonto, meist bei derselben Bank, mit welcher der Hypothekenvertrag abgeschlossen werden soll.

Bei einer Hypothek in Italien mit ausländischem Gehaltsnachweis können die erforderlichen Unterlagen je nach den im Herkunftsland geltenden Vorschriften zur Steuererklärung unterschiedlich sein. 

Auch hier können die Anforderungen italienischer Banken je nach Kreditinstitut stark variieren. Darüber hinaus können sich Ausländer ohne Wohnsitz in Italien, die im Land eine Immobilie erwerben möchten, auch an Kreditgeber in ihrem Heimatland wenden. Die Hypothek muss nicht zwingend von einer italienischen Bank genehmigt werden, um den Kauf abzuschließen.

Hypothekenvorteile und Zinssätze für Ausländer

Ausländische Staatsangehörige, die eine Hypothek zum Kauf einer Immobilie in Italien aufnehmen, insbesondere solche mit ständigem Wohnsitz im Land, können die meisten Vorteile nutzen, die Erstkäufern von Wohneigentum zur Verfügung stehen.

Im Allgemeinen wenden Banken dieselben Zinssätze an, die sie italienischen Kreditnehmern anbieten, sofern die allgemeinen Zulassungskriterien erfüllt sind, und zwar im Einklang mit den aktuellen Trends in Bezug auf Hypothekenzinsen und Aussichten für den italienischen Immobilienmarkt im Jahr 2026.

Welche Vorteile bietet die Finanzierung für den Kauf einer Erstwohnung?

Nicht-EU-Bürger mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis können die gleichen Steuervorteile für den Erwerb eines Erstwohnsitzes (Prima casa) in Anspruch nehmen wie italienische Staatsangehörige, sofern sie die üblichen Wohnsitz- und Eigentumsvoraussetzungen erfüllen.

Hypothekenvorteile für Ausländer
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  • 19 % IRPEF-Steuerabzug auf Hypothekenzinsen, berechnet auf einen Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Jahr.
  • Ermäßigte Grunderwerbsteuer von 2 % beim Kauf von einem privaten Verkäufer oder einem mehrwertsteuerbefreiten Unternehmen, zuzüglich fester Kataster- und Hypothekensteuern, in der Regel jeweils 50 Euro.
  • 4 % Mehrwertsteuer beim Kauf von einem mehrwertsteuerpflichtigen Bauträger, mit festen Grunderwerbs-, Kataster- und Hypothekensteuern von jeweils 200 Euro.
  • Zugang zum Fondo di Garanzia Mutui Prima Casa (Garantiefonds für Erstwohnungshypotheken), der berechtigten Käufern eine staatlich abgesicherte Garantie bietet, darunter auch Personen unter 36 Jahren, die Einkommensgrenzen und andere Kriterien erfüllen.

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