Rentner in Italien
Rentner in Italien

Jeder hat seine eigenen Träume für den Ruhestand. Einige würden gerne ein altes, vernachlässigtes Hobby aufgreifen, andere möchten um die Welt reisen oder etwas Neues lernen, und wieder andere haben einfach nur vor, sich vom anstrengenden Arbeitsleben zu entspannen. Und dann gibt es noch diejenigen, die Großes vorhaben, wie z. B. nach Italien umzuziehen.

Italien bietet alles, was Rentnerherzen höherschlagen lässt: gutes Essen, leckeren Wein, traumhafte Landschaften, viel Geschichte, wunderschöne Kunst, viel Kultur und gastfreundliche Einheimische. Warum kaufen Sie sich nicht eine passende Immobilie im Land des Stiefels und genießen Sie das Leben – jetzt, wo Sie endlich Zeit dafür haben? Bevor Sie jedoch den Umzugswagen bestellen, informieren Sie sich darüber, wie Sie Ihre deutsche Rente im Ausland beziehen können.

Um die staatliche Rente aus Deutschland in Italien zu beziehen, müssen Sie sich an die italienische Sozialversicherung (Istituto Nazionale Previdenza Sociale oder INPS) wenden, die Ihnen hilft, die Rentenbezüge automatisch nach Italien zu überweisen. Deutschland hat mit Italien ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen, so dass Sie Ihre Rentenbezüge nur in einem Land besteuern müssen. Dies hängt in der Regel davon ab, wo Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Rentenregelungen in der EU

Wenn Sie in verschiedenen EU-Ländern gearbeitet haben, haben Sie möglicherweise in allen Rentenansprüche erworben. Dies bedeutet, dass Sie sich an die Rentenversicherung in dem Land wenden müssen, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben oder in dem Sie zuletzt erwerbstätig waren. Sollten Sie während Ihrer aktiven Arbeitszeit nie in Italien gearbeitet haben, wird Ihr Antrag an die Rentenversicherung weitergeleitet, in die Sie zuletzt eingezahlt haben. Dieses Land ist verantwortlich für die Bearbeitung Ihres Antrags und das Zusammentragen aller relevanten Daten zur Berechnung Ihrer Rentenbezüge.

Beachten Sie, dass Sie von jedem Land eine Rente erhalten, je nachdem, ob Sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben. Wenn Sie zum Beispiel in Frankreich gearbeitet haben, erhalten Sie Ihre Rente, wenn Sie 60 Jahre alt sind, und wenn Sie in Dänemark gearbeitet haben, werden Sie sie erhalten, sobald Sie das gesetzliche Rentenalter von 67 Jahren erreicht haben.

Jedes Land, das Ihnen Rente auszahlt, überweist den Betrag in der Regel auf ein Bankkonto an Ihrem derzeitigen Wohnort – in diesem Fall auf Ihr italienisches Bankkonto. Sie sollten sich mindestens 6 Monate vor Auszahlung der Rente über alles informieren, da die Bearbeitung des Antragsverfahren eine Weile dauern kann.