
Am 31. Mai 2023 erklärte Florenz seine Absicht, neue private Ferienvermietungen, einschließlich Airbnb-Angeboten, im historischen Zentrum der Renaissancestadt zu verbieten. Der Bürgermeister Dario Nardella stellte klar, dass diese Regelung nicht rückwirkend gelten würde. Unter kurzfristigen Vermietungen versteht man Aufenthalte von weniger als 30 Tagen. Erfahren Sie mehr über die Pläne in Florenz, die Vermietung von Ferienwohnungen in UNESCO-Gebieten zu verbieten.

Florenz verfügt derzeit über etwa 11.000 kurzfristig vermietete Objekte. Nardella betonte jedoch, dass das Verbot nicht auf die 8.000 bereits bestehenden Immobilien im UNESCO-historischen Zentrum der Stadt abzielen würde. Nach Angaben des Bürgermeisters besteht das Ziel dieses Verbots von Ferienvermietungen darin, zu verhindern, dass Airbnb und ähnliche Ferienvermieter das historische Zentrum des Geburtsortes der Renaissance zerstören. Der Bürgermeister erklärte, er wolle auf diese Weise auch den lokalen Wohnraum in diesen Gebieten zu erschwinglichen Preisen erhalten. Aufgrund der Beliebtheit als Touristenziel verzeichnete Florenz einen Rückgang seines Wohnungsbestands, der durch kurzfristige Vermietungen verursacht wurde.
Nardella erklärte: „Wenn wir keine politisch relevanten Maßnahmen ergreifen, werden wir keine Fortschritte erzielen.“ Er bezog sich dabei auf den Gesetzentwurf der Zentralregierung, der Venedig lediglich die Möglichkeit geben würde, die Vermietungsdauer von Immobilien auf 120 Tage zu begrenzen.

Nach Berichten von Ansa arbeitet die italienische Zentralregierung aktiv an einem Gesetzentwurf zur Einführung von Vorschriften und Beschränkungen für den Markt für kurzfristige Ferienvermietungen in ganz Italien. Mit diesem Gesetzentwurf soll sichergestellt werden, dass der Tourismus die örtlichen Unterkunftskapazitäten nicht übermäßig übersteigt. Außerdem soll der Wohncharakter der Innenstädte geschützt und verhindert werden, dass Einheimische aus dem Wohnungsmarkt verdrängt werden, wie es in einem Gesetzentwurf heißt.
Nach diesem Gesetzentwurf müssten Eigentümer von Immobilien, die zur kurzfristigen Vermietung genutzt werden, eine spezielle CIN-Kennung erhalten. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift drohen Immobilieneigentümern Bußgelder von bis zu 5.000 Euro. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf in Großstädten eine Mindestmietdauer von wenigstens zwei Nächten vor, außer in Fällen, bei denen Familien aus drei Kindern und mindestens einem Elternteil bestehen.
Tourismusministerin Daniela Santanche hat zugesagt, den Gesetzentwurf bis Ende Juni 2023 vorzulegen.