
Das italienische Finanzamt hat im Mai den aktualisierte Leitfaden zu den Steuervergünstigungen bei Renovierungs- und Sanierungsarbeiten veröffentlicht.
Die Maßnahmen zur Rückgewinnung des Immobilienbestands, die in einzelnen Wohneinheiten oder in den gemeinschaftlich genutzten Bereichen von Wohngebäuden durchgeführt werden, profitieren von einer Vergünstigung von 50% bei der Einkommensteuer mit einem Höchstwert von bis zu 50.000 Euro. Ab dem 1. Januar 2020 wird diese Steuervergünstigung wieder auf ihren vorherigen Wert von 36% reduziert.
Bei der energetischen Sanierung von Gebäuden besteht seit 2018 die Pflicht, die italienische Behörde für neue Technologien ENEA über die durchgeführten Arbeiten zu informieren.
Der Leitfaden des italienischen Finanzamtes liefert auch nützliche Informationen über Steuerabzüge im Zusammenhang mit Renovierungen. Dazu gehört z. B. die Möglichkeit, weniger Mehrwertsteuer zu zahlen und oder Zinsen auf Kredite, die zur Renovierung der Hauptwohnung aufgenommen werden, von der Steuer abzuziehen. Darüber hinaus gibt es Abzüge für den Kauf von Wohnimmobilien in komplett sanierten Gebäuden sowie für den Bau oder Kauf von Garagenstellplätzen.