Der italienische Senat hat das „Sicherheitsdekret“ mit 109 Ja-Stimmen, 69 Nein-Stimmen und einer Enthaltung verabschiedet.
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Der italienische Senat hat dem Sicherheitsdekret mit 109 Ja-Stimmen, 69 Nein-Stimmen und einer Enthaltung grünes Licht gegeben. Die neue Gesetzgebung sieht härtere Strafen für Hausbesetzungen und, allgemeiner gesagt, für Straftaten gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das neu verabschiedete Sicherheitsdekret ergänzt das Strafgesetzbuch um einen neuen Straftatbestand, der mit bis zu sieben Jahren Haft bestraft wird, wenn jemand unter Anwendung von Gewalt, Drohungen oder Täuschung eine Privatwohnung besetzt.

Was ändert sich in Bezug auf Hausbesetzungen in Italien?

Das neue Sicherheitsdekret führt einen neuen Artikel im Strafgesetzbuch (634-bis) ein, der strengere Strafen für Personen vorsieht, die eine Immobilie unrechtmäßig besetzen, sei es durch Täuschung oder Gewalt, ohne deren rechtmäßiger Eigentümer zu sein.

Das gleiche Dekret sieht auch ein neues Schnellverfahren vor, das es dem rechtmäßigen Eigentümer ermöglicht, wieder in den vollständigen Besitz der besetzten Immobilie zu gelangen. Wie? Der Text sieht die sofortige Räumung vor, wenn es sich um den Hauptwohnsitz einer Person handelt.

Ein neuer Straftatbestand gegen Hausbesetzung

Genauer gesagt führt Artikel 10 des Sicherheitsdekrets den Straftatbestand der willkürlichen Besetzung der Wohnung einer anderen Person in das Strafgesetzbuch ein. Dies ist in Artikel 634-bis festgelegt, der einen besonderen Straftatbestand für jeden schafft, der durch Gewalt, Drohung, Täuschung oder List eine Wohnimmobilie, die sich rechtmäßig im Besitz einer anderen Person befindet, besetzt oder den Zugang dazu verhindert.

Die Straftat wird mit einer Gefängnisstrafe zwischen zwei und sieben Jahren geahndet. Die Strafverfolgung erfolgt automatisch, wenn die Straftat gegen eine schutzbedürftige Person – aufgrund von Alter oder Krankheit – begangen wird oder wenn sie auf öffentlichem oder öffentlich zugänglichem Grund und Boden stattfindet. Darüber hinaus zielt das Gesetz auch auf diejenigen ab, die Hausbesetzungen unterstützen oder finanziell davon profitieren.

Was ändert sich bei Zwangsräumungen?

Auch im Hinblick auf Zwangsräumungen gibt es neue Maßnahmen. Mit der Einführung von Artikel 321-bis der Strafprozessordnung kann der Richter bei einer angezeigten Hausbesetzung auf Antrag der Staatsanwaltschaft bereits im Vorverfahren per begründetem Beschluss eine Zwangsräumung anordnen.

Handelt es sich bei der betreffenden Immobilie um einen Hauptwohnsitz, dann sieht das Gesetz vor, dass die Kriminalpolizei unverzüglich vor Ort erscheinen muss, um die Räumung durchzusetzen, wenn hinreichende Gründe für eine willkürliche Besetzung vorliegen. Eine richterliche Genehmigung ist hierfür nicht erforderlich. Wenn der Besetzer sich weigert oder Widerstand leistet, kann die Räumung mit Genehmigung der Staatsanwaltschaft, die auch elektronisch erteilt werden kann, unter Anwendung von Gewalt vollzogen werden.

Der von den Beamten erstellte Bericht muss innerhalb von 48 Stunden an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden. Nach Erhalt hat die Staatsanwaltschaft weitere 48 Stunden Zeit, eine gerichtliche Bestätigung zu beantragen. Der Richter muss dann innerhalb von zehn Tagen entscheiden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Entscheidung, wird der Räumungsbefehl ungültig.