Einer der Punkte des italienischesn Exit-Plans aus dem Corona-Lockdown ist der „Bonus Vacanze“ für 2020, quasi Urlaubsgeld vom Staat, das einen Beitrag zum Neustart des Tourismussektors in Italien leisten soll, der stark von der COVID-19-Pandemie getroffen wurde. Hier werfen wir einen Blick auf den Urlaubsbonus und erklären Ihnen, wer Anspruch auf diese Sonderzahlung hat.
Wer hat Anspruch auf das staatliche Urlaubsgeld?
Der Urlaubsbonus besteht aus einem Beitrag von bis zu 500 Euro für Ausgaben für Aufenthalte in Hotels, Campingplätzen, Dörfern und Bed & Breakfast in Italien. Dieses Urlaubsgeld vom Staat wird im Artikel 183 des Exit-Plan-Dekrets geregelt und ist eine Gutschrift, die an Haushalte mit einem ISEE-Wert (Indikator der Einkommens- und Vermögenslage, der für Sozialleistungen relevant ist) von nicht mehr als 40.000 Euro bestimmt ist und vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 in allen Einrichtungen, die „im Besitz der Zertifikate sind, die nach nationalen und regionalen Vorschriften für die Ausübung von Touristenunterkünften erforderlich sind“, eingelöst werden kann.
Woher kommt der Urlaubsbonus und von wem?
Um dieses Urlaubsgeld vom Staat in Anspruch nehmen zu können, ist es nicht erforderlich, dies beim INPS zu beantragen. Der Urlaubsbonus 2020 wird direkt von der Unterkunft, in der Sie übernachten, in Form eines Rabatts von 80% auf den fälligen Betrag; die restlichen 20% können von der Steuer abgesetzt werden.
Der 500-Euro-Urlaubsbonus wird nur an Familien mit drei oder mehr Mitgliedern vergeben, die die Kriterien erfüllen. Er beträgt 300 Euro für Familien mit zwei Personen und 150 Euro für Einzelpersonen.
Proteste von Airbnb
Zu den Voraussetzungen für den Zugang zum Urlaubsbonus 2020 gehört, dass die Zahlung an die Einrichtung „ohne die Unterstützung oder Vermittlung von anderen Plattformen oder Portalen außer von Reisebüros und Reiseveranstaltern“ erfolgen muss. Dies ist eine Bedingung, die bei Online-Plattformen und insbesondere bei Airbnb zu Protesten geführt hat, wonach diese Verordnung Personen „diskriminiert“, die auf Online-Portalen zahlen.