IMU-Änderungen in Italien
IMU-Änderungen in Italien GTRES

Das italienische Haushaltsgesetz 2023 hat die Art und Weise geändert, wie die IMU-Steuersätze veröffentlicht und wirksam werden, die bisher stillschweigend von Jahr zu Jahr als bestätigt galten. Mit den neuen Regeln wird dies nicht mehr der Fall sein, was in den italienischen Gemeinden Besorgnis auslöst. Erfahren Sie, was von nun an geschehen wird und wie sich das Verfahren zur Genehmigung und Bekanntmachung der kommunalen IMU-Steuersätze im Rahmen der jüngsten italienischen Steuerreform ändern wird.

Gemäß dem Gesetz 296/2006 sollen die kommunalen IMU-Steuersätze in Italien von Jahr zu Jahr verlängert werden, sofern bis zum Stichtag kein anderer Beschluss gefasst wird. Das neue Haushaltsgesetz sieht jedoch vor, dass Gemeinden, welche die Steuersätze diversifizieren wollen, sich auf spezielle, per Ministerialerlass genehmigte Kataloge berufen müssen.

Allerdings ist der Katalog für 2023 noch nicht vom Ministerium gebilligt worden, sodass eine Beschlussfassung der Gemeindesätze nach den neuen Regeln nicht möglich sein wird, wenn eine solche Beschlussfassung nicht rechtzeitig erfolgt. In diesem Fall muss sich auf die für 2022 gültigen Steuersätze berufen werden.

Tatsächlich sieht Paragraph 169 des Gesetzes 296/2006 vor, dass in Ermangelung eines Beschlusses die letzten genehmigten wirksamen Sätze angewendet werden. Wenn jedoch die neuen Sätze des Katalogs nicht angepasst werden, müssen in Zukunft die Basissteuersätze der Gemeinden angewendet werden, was sich möglicherweise negativ auf die kommunalen Haushalte auswirkt.