1-Euro-Häuser in Cantiano, Italien
1-Euro-Häuser in Cantiano, Italien

Die Initiative der 1-Euro-Häuser in Italien ist in Cantiano in der Provinz Pesaro Urbino in den Marken angekommen. Die Stadt mittelalterlichen Ursprungs hat sich entschieden, sich der Initiative zur Restaurierung und Aufwertung verlassener Gebäude im historischen Stadtkern anzuschließen, um diese wieder bewohnbar zu machen und neue Wohnsiedlungen, Beherbergungsbetriebe, Geschäfte oder Handwerksbetriebe zu fördern.

Häuser für 1 Euro in Cantiano: Bedingungen

Auch beim 1-Euro-Haus-Projekt in Cantiano gibt es bestimmte Bedinungen, die von den Teilnehmern beachtet werden müssen. Wie auf der Webseite der Gemeinde erwähnt wird, muss der Eigentümer/Verkäufer einer Immobilie, die sich in einem baufälligen Zustand befindet oder die er veräußern möchte, seine Bereitschaft und Verfügbarkeit (für einen Zeitraum von drei Jahren) erklären, sein Eigentum zum symbolischen Preis von 1 Euro zu verkaufen. Dies kann durch schriftliche Mitteilung an die Gemeinde unter Verwendung des entsprechenden Formulars erfolgen. Der Käufer (eine natürliche oder juristische Person) muss sein Interesse am Kauf und an der Renovierung der zur Verfügung gestellten Immobilie bekunden, auch durch Mitteilung an die Gemeinde unter Verwendung des entsprechenden Formulars, das auf der Website zu finden ist.

Aber welche Pflichten hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer und der Gemeinde? Wer ein 1-Euro-Haus in Cantiano erwirbt, trägt die Kosten im für die Eigentumsübertragung (z. B. Notargebühren, Steuern, Grundbuch) und erstattet dem Eigentümer die entstandenen Kosten während des Zeitraums, in dem die Immobilie der Gemeinde zur Verfügung gestellt wird (örtliche und staatliche Steuern und Abgaben).

Der Käufer muss auch das Projekt für die Renovierung, Restaurierung und Sanierung der erworbenen Immobilie vorbereiten und beim Technischen Büro der Gemeinde einreichen. Dies muss innerhalb von 6 Monaten nach Unterzeichnung des Kaufvertrages mit dem Verkäufer erfolgen. Die Renovierungsarbeiten müssen innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung der Baugenehmigung beginnen und innerhalb von 4 Jahren abgeschlossen sein.