
Neue Regeln für Kurzzeitvermietungen in Florenz: Bürgermeisterin Sara Funaro hat gemeinsam mit dem Stadtrat für Wirtschaftsentwicklung und Tourismus, Jacopo Vicini, die neuen Regeln für touristische Vermietungen vorgestellt. Das Gesetz von 2025 führt mehrere Änderungen ein, darunter ein Verbot der Vermietung von Wohnungen mit einer Fläche von weniger als 28 Quadratmetern und Geldstrafen zwischen 1.000 und 10.000 Euro für Anbieter, die sich nicht an die Vorschriften halten.
Neuerungen in den Vorschriften
Die neuen Regeln, die nach der Genehmigung durch die Stadtverwaltung vom Stadtrat verabschiedet werden müssen, umfassen:
Verhaltensstandards
Jede Unterkunft, die für kurzfristige touristische Vermietungen genutzt wird, muss mehrsprachige Anweisungen zur Mülltrennung sowie die notwendigen Müllsäcke und Utensilien für eine ordnungsgemäße Müllentsorgung bereitstellen. Gästen muss außerdem ein Leitfaden zur Verfügung stehen, der Regeln zu folgenden Verhaltensstandards erläutert: Aufrechterhaltung von Ruhe und Frieden, Sauberkeit und Ordnung in den Treppenhäusern, Aufzügen und Eingangsbereichen, Verbot des Einleitens von Schadstoffen in die Kanalisation, korrekte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Hinweise zu Parkregeln und zur Nutzung der verkehrsberuhigten Zone (ZTL) sowie allgemeine Verhaltensregeln „für ein respektvolles und verantwortungsbewusstes Erlebnis in der Stadt.“
Sicherheitsstandards
Die Unterkünfte müssen mit funktionsfähigen Gas- und Kohlenmonoxid-Meldern sowie mit Feuerlöschern ausgestattet sein. Diese müssen sich an gut erreichbaren und sichtbaren Stellen befinden, insbesondere in der Nähe von Eingängen und Risikobereichen, und mindestens alle 200 Quadratmeter installiert werden.
Mindestanforderungen an die Unterkünfte
Unterkünfte, die für die kurzzeitige Vermietung an Touristen genutzt werden, müssen den vorgegebenen Größenparametern entsprechen, die in den aktuellen Bauvorschriften festgelegt sind, und die Mindestanforderungen an die Wohnfläche erfüllen, welche in den Hygiene- und Gesundheitsvorschriften vorgeschrieben sind. Demnach beträgt die Mindestgröße eines Zimmers 9 m² bei Einzelbelegung und 14 m² bei Doppelbelegung. Die Mindestfläche für eine Wohnküche beträgt 9 m², während ein vom Wohnzimmer getrennter Kochbereich zwischen 4 und 9 m² groß sein muss. Badezimmer müssen eine Mindestfläche von 2,5 m² (bei einer Mindestbreite von 1,2 Metern) aufweisen. Die Mindestanforderungen an die Raumhöhe sowie in Bezug auf Lichteinfall und Luftzufuhr müssen den örtlichen Bau- und Gesundheitsvorschriften entsprechen.
Verstärkte Kontrollen
Eine spezielle Arbeitsgruppe der städtischen Polizei wird eingerichtet, um die Einhaltung der neuen Vorschriften für kurzzeitige touristische Vermietungen zu gewährleisten. Die Bußgelder für Verstöße gegen Artikel 6 (Beschränkungen in Bezug auf Immobilien, die für die kurzzeitige touristische Vermietung genutzt werden) und Artikel 7 (Anforderungen und Qualitätsstandards für die kurzzeitige Vermietung an Touristen) liegen bei 1.000 bis 10.000 Euro.
Kurzzeitvermietungen in Florenz: Was ändert sich?
„Unsere Maßnahmen basieren auf drei Hauptpfeilern“, erklärte Bürgermeisterin Sara Funaro:
- „Die Vorschriften zur kurzzeitigen Vermietung an Touristen, die wir im Stadtrat verabschieden werden, legen eine Reihe von Kriterien und Beschränkungen fest, die bei kurzzeitigen touristischen Vermietungsaktivitäten eingehalten werden müssen, und gleichzeitig das Verbot innerhalb des UNESCO-Gebiets bekräftigen.
- Eine spezielle Arbeitsgruppe wird Inspektionen durchführen, um sicherzustellen, dass bestehende Aktivitäten rechtmäßig sind und bestimmte Anforderungen erfüllt werden.
- Es wurde eine Vereinbarung mit der Universität La Sapienza in Rom zur Durchführung einer eingehenden Studie der Stadt getroffen. Diese soll sich auf die homogenen Zonen innerhalb und außerhalb des UNESCO-Gebiets konzentrieren, um festzustellen, wo Maßnahmen erforderlich sind.“