Italien bereitet sich auf den Abschied vom Green Pass vor. Ab dem 1. April 2022 ist der Green Pass nicht mehr für alle Veranstaltungen unter freiem Himmel (mit Ausnahme von Stadien) und für viele geschlossene Orte obligatorisch (die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bleibt jedoch bestehen). Was die Arbeit betrifft, so entfällt auch die Anforderung für den erweiterten Green Pass oder Super Green Pass, während der einfache Green Pass bestehen bleibt (jedoch nur bis zum 30. April). Ab dem 1. Mai ist der Green Pass nicht mehr erforderlich, mit Ausnahme von Krankenhäusern und Pflegeheimen, wo er bis zum 31. Dezember 2022 in Kraft bleibt. Dies sind die wichtigsten Maßnahmen des neuen italienischen COVID-Erlasses, der auch Änderungen der Impf- und Quarantänevorschriften umfasst.
Erweiterter Green Pass in Italien: Wo ist er weiterhin Pflicht?
Der Super Green Pass oder erweiterte Green Pass bleibt bis zum 30. April 2022 in den folgenden Innenbereichen obligatorisch:
- Gaststätten
- Freizeitzentren
- Spielhallen
- Nachtclubs
- Kinos
- Theater
- Konzerthallen
- Schwimmbädern
- Turnhallen
- Konferenzräumen
- Taufen, Kommunionen, Hochzeiten
Einfacher Green Pass in Italien: Wo wird er abgeschafft und wo wird er noch verwendet?
Ab dem 1. April 2022 verabschieden wir uns von allen Arten von grünen Pässen in Italien, nicht nur vom erweiterten Green Pass, sondern auch vom einfachen Green Pass an folgenden Orten:
- Restaurants und Bars im Freien
- sportliche Aktivitäten im Freien
- Geschäfte und Unternehmen
- öffentliche Ämter
- Poststelle
- Banken
- Museen
- öffentlicher Nahverkehr (U-Bahn, Bus oder Tram). Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bleibt bestehen.
Der einfache Green Pass bleibt bis zum 30. April für die folgenden Aktivitäten oder Orte in Kraft:
- Fernverkehr (Flugzeuge, Schiffe, Hochgeschwindigkeitszüge, Intercity-Züge, Reisebusse)
- Stadien
- Kantinen
- öffentliche Wettkämpfe
- öffentliche und private Weiterbildungen
- Erwachsenen- und Jugendgefängnisse
- Schulen (aber nicht erforderlich für Schüler)
- Restaurants, wenn sie sich in Hotels befinden
Daher wird sich Italien ab dem 1. Mai 2022 vollständig vom Green Pass verabschieden, während der Super Green Pass noch bis zum 31. Dezember 2022 gilt.
Grüner Pass auf der Arbeit in Italien
Bis zum 30. April gilt die Green-Pass-Pflicht für Personen über 50 bei der Arbeit. Sie benötigen jedoch keinen Super Green Pass mehr, sondern nur noch einen einfachen Green Pass, ohne den sie ihren Arbeitsplatz nicht betreten können. Wer keinen Green Pass hat, gilt nicht mehr als ungerechtfertigt abwesend, es gibt keinen Gehaltsentzug, aber immer noch ein Bußgeld zwischen 600 und 1.500 Euro.
Impfpflicht
Was die Impfpflicht betrifft, so bleibt sie für über 50-Jährige (mit einem Bußgeld von 100 Euro), Lehrer und Polizisten bestehen. Die Impfpflicht bleibt bis zum 31. Dezember 2022 für Beschäftigte in Krankenhäusern und Gesundheitszentren bestehen, was im Falle einer Nichtimpfung zur Arbeitsunterbrechung führt.
Quarantäne für positiven Kontakt
Italien verabschiedet sich von der Quarantäne für geimpfte und nicht geimpfte Arbeitnehmer, die mit einer positiv getesteten, aber geimpften Person in Kontakt kommen. Diese Personen müssen das Selbstüberwachungssystem einhalten, einschließlich des Tragens einer FFP2-Maske für 10 Tage, wobei nur bei Symptomen ein Abstrich gemacht wird. Nur positiv Getestete sollen in Quarantäne bleiben.
Homeoffice
In Bezug aufs Homeoffice oder Arbeiten von zu Hause aus in Italien wird es möglich sein, vom 31. März bis 30. Juni 2022 eine individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (daher mit einer vereinfachten Regelung) zu verwenden.