Lassen Sie sich dafür bezahlen, in Italien zu leben
Lassen Sie sich dafür bezahlen, in Italien zu leben Pixabay

Sie haben sicherlich schon von den 1-Euro-Häusern in Italien gehört, eine Initiative, um die Wiederbesiedlung von Dörfern auf dem italienischen Land zu fördern. Doch wussten Sie, dass Sie auch dafür bezahlt werden können, nach Italien zu ziehen? Dies ist der Fall in den Abruzzen. In dieser Region wird jedem, der in eine Berggemeinde der Region zieht, ein Bonus von 2.500 Euro gewährt. Es gibt auch Anreize für Familien mit Kindern.

Die Region Abruzzen hat einen Bonus von 2.500 Euro für diejenigen eingeführt, die in eine der Berggemeinden der Region ziehen. Dabei handelt es sich um einen für drei Jahre gewährten Anreiz für neue Einwohner zugunsten von Familien, die innerhalb von 90 Tagen nach Antragseingang ihren Wohnsitz in eine der 173 Berggemeinden verlegen und diesen für mindestens fünf Jahre als ihren gemeinsam gewöhnlichen Aufenthalt beibehalten.

Um sich zu bewerben müssen Sie ein digitales Antragformular auf der Website der Region Abruzzen ausfüllen, für die Sie Ihre SPID benötigen. 173 Gemeinden sind beteiligt, aufgeteilt nach Provinzen wie folgt: 20 in Teramo, 24 in Pescara, 74 in L'Aquila und 55 in Chieti.

Ein weiteres Programm richtet sich an Familien. Das so genannte Geburtengeld wird ab dem 1. Januar 2022 für jedes geborene Kind oder jedes Adoptiv- oder Pflegekind bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres oder dem Ende der Pflege, wenn es vor dem dritten Lebensjahr eintritt.

Die Höhe der Zulage wird nach bestimmten Kriterien festgelegt:

  • 2.500 Euro pro Jahr für Haushalte, in denen das geborene, adoptierte oder in Pflege befindliche Kind als schwerbehindert anerkannt ist, oder von Haushalten mit einem oder mehreren schwerbehinderten Minderjährigen bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres des Kindes;
  • 2.500 Euro pro Jahr für Haushalte mit nur einem Elternteil;
  • 2.400 Euro pro Jahr für Haushalte für jedes erstgeborene, adoptierte oder betreute Kind;
  • 2.300 Euro pro Jahr für jedes nach dem ersten geborene, adoptierte oder gepflegte Kind.

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