Italiens 200-Euro-Bonus für Lebenshaltungskosten, der durch ein neues Hilfsdekret eingeführt wurde, sollte bis Juli 2022 in den Taschen der Italiener landen. Es gibt jedoch einige Verwirrung darüber, wer genau Anspruch auf diese 200 Euro hat, die als Unterstützung bei der Bewältigung der Haushaltsrechnungen ausgezahlt werden. Wer Anspruch auf den Bonus hat und wie Sie ihn je nach Berufsgruppe (Beschäftigte, Selbständige, Arbeitslose, Rentner, Bürgergeldempfänger und Haushaltshilfen) erhalten, klären wir hier auf.
Wer hat Anspruch auf den 200-Euro-Bonus für Italien?
Italiens neuer 200-Euro-Bonus steht sowohl Arbeitnehmern und Selbständigen als auch Rentnern mit einem Einkommen von bis zu 35.000 zur Verfügung, wie hier erklärt. Mit den jüngsten von der italienischen Regierung angekündigten Änderungen des Erlasses wird der 200-Euro-Bonus auch für Bezieher von „Bürgereinkommen“ und Saisonarbeitern verfügbar sein. Der einmalige Bonus wird auch auf (zunächst ausgeschlossene) Haushaltshilfen und den gesamten Sektor der Hausangestellten ausgeweitet.
200-Euro-Bonus für Arbeitnehmer in Italien
Der 200-Euro-Bonus für Angestellte (öffentlicher und privater Sektor) wird laut der Zeitung Il Sole 24 Ore automatisch ausgelöst. Die Angestellten werden den Bonus mit der Gehaltszahlung im Juli 2022 erhalten und am Ende des Jahres wird geprüft, ob sie tatsächlich Anspruch auf das Geld haben. Falls nicht, müssen sie den Betrag in 8 Raten zurückzahlen.
200-Euro-Bonus für Rentner und Arbeitslose
Gleiches gilt sowohl für Rentner als auch für Arbeitslose, die ebenfalls Anspruch auf den 200-Euro-Bonus haben. Im Juli 2022 erkennt die INPS (italienische Sozialversicherung) von Amts wegen den einmaligen Beitrag für Rentner und diejenigen an, die im Juni Arbeitslosengeld bezogen haben.
Für die Berechnung der 35.000-Grenze, ab der kein Anspruch auf den 200-Euro-Bonus besteht, werden Einkünfte jeglicher Art (auch steuerfreie bzw. quellen- oder ersatzsteuerpflichtige Einkünfte) berücksichtigt.
200-Euro-Bonus mit Italiens „Bürgereinkommen“
Italiens 200-Euro-Bonus wird auch an diejenigen ausgezahlt, die Italiens „Bürgereinkommen“ beziehen, allerdings mit anderen Modalitäten und ohne dass die Zahlung automatisch ausgelöst wird. Um Doppelzahlungen zu vermeiden, muss das INPS im Einzelfall prüfen, dass bei Empfängern von Rentnern und Haushalten, in denen einer der Geringverdiener als Arbeitnehmer zulageberechtigt ist, die Zulage möglicherweise bereits bezogen wurde.
200-Euro-Bonus für Haushaltshilfen
Der 200-Euro-Bonus für Haushaltshilfen und Pflegekräfte sowie für Hausangestellte im Allgemeinen sollte auf ähnliche Weise ausgezahlt werden wie im Jahr 2020 für die während des COVID-Gesundheitsnotstands gewährten Prämien, wobei INPS voraussichtlich den Service für die Einreichung der Anträge eröffnen wird. Im vorherigen Fall mussten Antragsteller im Besitz einer INPS-PIN, SPID, Carta nazionale dei servizi (Cns) oder Cie (Carta di identità elettronica) sein.
200-Euro-Bonus für Selbstständige
Allerdings ist noch nicht ganz klar, wie der 200-Euro-Bonus für Selbständige funktioniert. Laut den neuesten Nachrichten von Il Sole 24 Ore wird dies in Zukunft über einen Ministerialerlass bekannt gegeben, der innerhalb von 30 Tagen nach der Veröffentlichung des Beihilfeerlasses im Amtsblatt erlassen werden soll, der festlegen wird, wie der Bonus ausgezahlt wird. Die Auszahlung soll jedoch im Juli erfolgen.
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