Italiens Superbonus 110
Italiens Superbonus 110 Unsplash

Die lang erwartete Verlängerung des Superbonus 110 in Italien für die Renovierung von Häusern ist da. Sie gilt für Einfamilienhäuser in dem von der italienischen Regierung am 2. Mai 2022 verabschiedeten „decreto Aiuti“ (Beihilfedekret), was bedeutet, dass Eigentümer von Einfamilienhäusern in Italien mehr Zeit haben werden, um Bauarbeiten an ihren Immobilien durchzuführen und dabei den Superbonus 110 zu nutzen. Die bis zum 30. Juni 2022 geltende Frist für die Durchführung von 30 % der Arbeiten wurde auf den 30. September 2022 verlängert.

Wann verfällt der Superbonus für Einfamilienhäuser?

Wie bereits erwähnt, wurde die Verlängerung des Superbonus 110 für Einfamilienhäuser durch den jüngsten Erlass, auch als Energie- und Versorgungserlass (decreto energia e rifornimenti) bekannt, bestätigt. Das bedeutet, wenn 30 % der gesamten Renovierungsarbeiten bis Ende September 2022 nicht abgeschlossen sind, können Hauseigentümer den Bonus bis zum letzten Stichtag 31. Dezember 2022 nicht mehr in Anspruch nehmen.

Neben der Verlängerung der Frist zum 30.06.2022 für die Erbringung von 30 % der Arbeiten steht nach der Neuregelung auch der Abzug von 110 % für Eingriffe an Eigentumswohnungen durch Privatpersonen (Einfamilienhäuser) zur Verfügung. In diesem Fall endet die Frist für den Zugriff auf Italiens Superbonus am 31. Dezember 2025. Beachten Sie, dass in diesem Fall der beanspruchbare Betrag jedes Jahr sinkt, beginnend bei 110 %, bis 70 % im Jahr 2024 und dann 65 % im Jahr 2025.