IMU ist die Abkürzung für „Imposta Municipale Unica“ auf Italienisch, was übersetzt so viel wie „einheitliche Gemeindesteuer“ bedeutet und der kommunalen Grundsteuer entspricht. Doch was genau ist die IMU in Italien? Es handelt sich um eine lokale Steuer in Italien, die 2011 eingeführt wurde und auf den Besitz von Gebäuden, einschließlich Wohn- und Gewerbeimmobilien, sowie auf landwirtschaftliche Flächen erhoben wird. Die IMU wird auf der Grundlage des steuerpflichtigen Werts der Immobilie und des von der örtlichen Gemeinde festgelegten Steuersatzes berechnet. Die Einnahmen aus der IMU-Steuer werden zur Finanzierung lokaler öffentlicher Dienstleistungen und Infrastrukturen verwendet.
Jedes Jahr wirft dieses Thema die Frage auf, wann die IMU zu zahlen ist und wann es Befreiungen von dieser Steuer gibt. Seit 2013 ist festgelegt, dass auf Immobilien, die als „Erstwohnsitz“ (Hauptwohnsitz) gelten, keine IMU gezahlt werden muss, sofern es sich nicht um Luxusimmobilien handelt. Werfen Sie einen genaueren Blick auf die IMU-Grundsteuer in Italien und finden Sie heraus, wer zu zahlen hat. Zudem erfahren Sie, in welchen Fällen keine IMU bezahlt werden muss, und wer daher Anspruch auf Befreiung von der Zahlung der IMU in Italien im Jahr 2022/2023 hat.
Wer ist von der IMU-Zahlung in Italien befreit?
Wenn Sie in Italien keine IMU zahlen wollen, muss die Immobilie, in der Sie wohnen, Ihr Hauptwohnsitz sein, was in Italien als „Prima casa“ bezeichnet wird. Das bedeutet, dass Sie in diesem Haus einen gemeldeten Wohnsitz haben müssen (d. h. Sie müssen in der entsprechenden Gemeinde in diesem Haus wohnhaft sein) und tatsächlich jeden Tag dort wohnen, und nicht nur ab und zu.
Unter diesen Bedingungen ist eine Immobilie von der IMU befreit. Dies ist jedoch nicht die einzige Bedingung. Um in Italien keine IMU-Grundsteuer zahlen zu müssen, muss ein Haus nicht nur als Hauptwohnsitz dienen, sondern es darf auch nicht im Grundbuch in die Luxuskategorie eingestuft sein. Es darf sich nicht um eine Villa, ein Anwesen oder ein Schloss handeln.
Muss ich IMU bezahlen, wenn ich eine Villa in Italien kaufe?
Wenn ich eine einzelne Villa kaufen möchte, muss ich dann IMU bezahlen? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. Wenn es sich um eine kleine Villa handelt, gilt das oben Genannte. Handelt es sich jedoch um eine Villa mit mehr als 230 Quadratmetern mit mindestens 3 Badezimmern, einem sehr großen Garten, Garagen, Lagerräumen und Wohneinheiten für Dienstpersonal, dann muss IMU bezahlt werden. Diese Art von Wohnimmobilie wird im Grundbuch unter der Kategorie A/1 eingetragen.
Wenn ich ein Anwesen in Italien kaufe, muss ich dann IMU zahlen?
Wie bei einer großen Villa muss beim Kauf eines Anwesens oder eines Herrenhauses IMU bezahlt werden, da es sich auch hier um eine Luxusimmobilie handelt. In diesem Fall sprechen wir von Häusern, deren Architektur, Einrichtung bzw. technische Ausstattung normalen Immobilien überlegen ist und die sich in besonders prestigeträchtigen Gegenden befinden. Diese Häuser werden unter der Kategorie A/8 registriert.
Muss man für ein Schloss oder einen historischen Wohnsitz IMU bezahlen?
Schlösser unterliegen der IMU-Grundsteuer. Zu dieser Kategorie gehören Gebäude, die aufgrund ihrer Struktur, der Aufteilung der Innenräume und des Bauvolumens nicht mit anderen Immobilienarten vergleichbar sind. Es handelt sich um große Gebäude von historischem Wert, mit mehreren zusammenhängenden Einheiten, Grundstücken, Parks und Gärten. Diese Gebäude werden im Grundbuch unter der Kategorie A/9 geführt.
Für Gebäude von historischem oder künstlerischem Wert muss IMU gezahlt werden, allerdings nicht in voller Höhe, sondern mit einer Ermäßigung von 50 Prozent. Aber Vorsicht: Sie können die Ermäßigung nur in Anspruch nehmen, wenn sie eine Bestätigung über den kulturellen Wert vorlegen können.
Weitere Immobilien mit IMU-Befreiung in Italien
Andere Immobilien in Italien, für die keine IMU gezahlt werden muss, sind die folgenden:
- Eine frühere gemeinsame Wohnung, die einem der Ehepartner nach der Trennung, Scheidung oder Auflösung der Ehe zugewiesen wurde
- Wohnhäuser von Genossenschaften
- Sozialwohnungen
- Eigenheime von Angehörigen der Streitkräfte im aktiven Dienst
- Wohnungen italienischer Staatsbürger ohne Wohnsitz in Italien
- Wohnungen älterer Menschen, die in Pflegeheimen leben
- Eigentum der Kirche, wenn es für Gottesdienste genutzt wird
Wie kann ich nachweisen, dass ich keine IMU zahlen muss??
Wie können Sie nachweisen, dass Sie keine IMU für Ihr Haus zahlen müssen? Es ist zum Beispiel erforderlich, dass Sie Ihren Wohnsitz in dieser Immobilie registriert haben, dass Ihre Immobilie bei den Versorgungsunternehmen als Hauptwohnsitz gemeldet ist und dass Sie die Gemeinschaftskosten für Ihre Eigentumswohnung sowie die Gebühren für die Müllabfuhr bezahlt haben. All dies sind gültige Nachweise dafür, dass die Immobilie von der IMU ausgenommen ist.
Muss man IMU bezahlen, wenn man ein Ferienhaus in Italien besitzt?
Für den gesamten Zeitraum 2022/2023 wurde die IMU für gewerblich geführte Ferienhäuser und -wohnungen abgeschafft (ländliche Fremdenverkehrsorte, Feriendörfer, Jugendherbergen, Berghütten, Ferienhäuser am Meer und in den Bergen, kurzfristige Zimmervermietung, Ferienhäuser und -wohnungen, Bed & Breakfast, Residenzen und Campingplätze).
Wenn Sie als Privatperson ein Ferienhaus in Italien oder einen Zweitwohnsitz besitzen, der nicht ihr ständiger Wohnsitz ist, müssen Sie leider IMU-Steuer zahlen. Wenn das Haus jedoch als baufällig und unsicher eingestuft wird, muss keine IMU gezahlt werden. Ist das Haus hingegen heruntergekommen und momentan nicht bewohnbar, wird eine IMU von 50 % gezahlt.
IMU-Steuer für Nichtansässige in Italien
Zahlen Nichtansässige in Italien Steuern? Wie kann man von der IMU befreit werden, wenn man nicht in Italien ansässig ist? Wer seinen Wohn- und Hauptwohnsitz nicht in Italien hat, muss IMU zahlen. Eine Ermäßigung der IMU-Bemessungsgrundlage um 50 % ist möglich, wenn nahe Verwandte, etwa Kinder oder Eltern unentgeltlich im Haus wohnen, sofern ein Vertrag vorliegt, der dies belegt.
Zahlen Ehepartner mit unterschiedlichen Wohnsitzen IMU?
Ehepartner mit unterschiedlichen Wohnsitzen, die in zwei verschiedenen Gemeinden in zwei verschiedenen Häusern wohnen, zahlen keine IMU. Vorausgesetzt, es kann nachgewiesen werden, dass jeder von ihnen tatsächlich ständig in seinem eigenen Haus lebt: Der Nachweis dafür wird zum Beispiel durch Rechnungen der Versorgungsunternehmen erbracht, wo die Immobilie als „Hauptwohnsitz“ (utenze prima casa) eingetragen sein muss.
Muss IMU gezahlt werden, wenn eine Immobilie geerbt wird?
Wenn ein Haus geerbt wird, muss die IMU von den Erben bezahlt werden. Wenn die IMU vor dem Tod und der Erbschaft fällig war, müssen alle Erben (auch diejenigen, die das Haus nicht bekommen haben) diese zahlen. Wenn jedoch einer der Erben nicht zahlen will, kann die Gemeinde die anderen nicht belangen.
Läuft die IMU hingegen nach Eintritt des Erbfalls aus, muss sie von den tatsächlichen Erben je nach ihrem Anteil gezahlt werden. Auch hier gilt: Zahlt ein Erbe nicht, kann die Gemeinde keine Ansprüche gegen die anderen geltend machen.
Begründet hingegen einer der Erben seinen Hauptwohnsitz im geerbten Haus, müssen nur die nicht dort wohnenden Erben die IMU entrichten, wiederum entsprechend ihrer jeweiligen Eigentumsanteile.
Wenn es sich bei einem der Erben um den überlebenden Ehepartner handelt, der weiterhin im geerbten Haus lebt, gilt die Immobilie, auch in Anwesenheit anderer Erben, als von der IMU befreit. Mit anderen Worten, der überlebende Ehepartner zahlt kein IMU, weil er/sie ansässig ist, während die anderen Erben lediglich von der Zahlung befreit sind, obwohl sie einen Anteil der Immobilie geerbt haben.
Muss die IMU gezahlt werden, wenn die Immobilie von Hausbesetzern besetzt ist?
In das Haushaltsgesetz 2023 wurde eine Bestimmung zur IMU für besetzte Häuser aufgenommen. Es gibt tatsächlich eine Befreiung von der IMU-Zahlung für ein besetztes Haus, wenn der Eigentümer eine Beschwerde eingereicht hat.