Welche Nebenkosten fallen an beim Immobilienkauf in Italien?
Welche Nebenkosten fallen an beim Immobilienkauf in Italien?

Bevor Sie sich für den Kauf einer Immobilien in Italien entscheiden, sollten Sie sich eingehend über die anfallenden Nebenkosten informieren, ganz gleich, ob Sie für den Kauf des Hauses oder des Apartments über ausreichend Eigenkapital verfügen oder einen Teil des Kaufpreises finanzieren. Allgemein sollten Sie für die mit dem Kauf verbundenen Kosten 10-15% des Budgets einkalkulieren.

Sämtliche Immobilienverträge müssen in Italien vor dem Notar unterzeichnet werden. Die Gebühren dafür sind gesetzlich festgelegt und liegen bei 1%-2% des Kaufpreises. Außerdem ist die Registrierungssteuer (imposta di registro) fällig, die sich auf 3-7% des Katasterwertes der Immobilie beläuft, je nachdem, ob sie Erst- oder Zweitwohnsitz werden soll, neu ist oder Sie offiziell im Einwohnermeldeamt registriert sind.

Ein wichtiger Aspekt sind die anfallenden Steuern. Bei Neubauten entfällt die Registrierungssteuer, dafür wird aber Mehrwertsteuer (IVA – Imposta sul valore aggiunto) in Höhe von 10% oder von 20% im Falle von Luxusimmobilien fällig, die im Katasteramt als Klasse A geführt werden.

1% Grunderwerbsteuer bei Kauf eines Zweitwohnsitzes

Bei sämtlichen Immobilienkäufen muss die Grunderwerbsteuer (imposta catastale) entrichtet werden. Genau wie bei der Registrierungssteuer hängt ihre Höhe davon ab, ob es sich um den Erst- oder Zweitwohnsitz handelt und Sie im Einwohnermeldeamt angemeldet sind. Nicht offizielle Einwohner, die einen Zweitwohnsitz erwerben, müssen normalerweise mit 1% des angegebenen Wertes rechnen.

Sollten Sie einen Teil des Kaufpreises über eine italienische Bank finanzieren, müssen Sie eine Abschlussgebühr von normalerweise 2% des Darlehensbetrages zahlen. Die Hypothekengebühr beläuft sich auf 1% des Kaufpreises. Dazu kommen etwa 0,25% Notargebühren für den Eintrag im Landesregister. Außerdem verlangen viele Geldinstitute 1 Prozent der Darlehenssumme als Verwaltungsgebühr und einmalig 0,21% des Kaufpreises für eine Versicherung gegen Feuer, Blitzschlag und Gasexplosionen.