Wie das italienische Anwalts- und Steuerbüro Studio Legale Magaraggia informiert, bietet die EU über die Region Apulien eine interessante Geschäftsmöglichkeit, von der Sie beim Kauf oder der Renovierung einer Immobilie in Italien profitieren können.
Laut der öffentlichen Ausschreibung „Regione Puglia – Titolo II Turismo“ kann der Käufer oder Eigentümer einer Immobilie, wie zum Beispiel einer alten Masseria, eines Trullos, eines historischen Bauernhauses auf dem Land oder sogar eines historischen Gebäudes in der Altstadt, bis zu 20% der Kosten über die EU finanzieren. Darüber hinaus sind im Falle eines Darlehens bis zu 20% der Zinszahlungen von der Steuer absetzbar, insofern ein neues Unternehmen gegründet und ein Start-Up im Tourismussektor betrieben wird (z. B. ein Bed and Breakfast, eine Ferienhausvermietung usw.).
Die gesamte Ausstattung, die mit dem Betrieb der Ferienunterkunft zusammenhängt, kann teilweise durch diese Zuschüsse abgedeckt werden.
Dieses Angebot gilt nur für neu gegründete Unternehmen/Einzelunternehmer, die touristische Dienstleistungen anbieten. Sie können von Nettosubventionen in Höhe von 25% bis 35% für die dabei anfallenden Kosten profitieren – abhängig von der Höhe des von der italienischen Bank gewährten Darlehens.
Das Antragsverfahren für die Fördermittel umfasst die folgenden Schritte:
- Gründung des Unternehmens
- Erstellung des Projekts für den Kauf/die Renovierung einer Immobilie
- Präsentation des Projekts bei einer örtlichen italienischen Bank
- Bewilligung des Darlehens
- Anmeldung des Businessplans bei der zuständigen Stelle (in die Region Apulien über die italienische Bank)
- Genehmigung von der Region Apulien erhalten
- Erhalten Sie eine Bruttosubvention von bis zu 40% (ca. 30% netto) über die Bank, die in Ihrem Namen die EU-Fördermittel sowie die Zinseinnahmen erhält.
Obwohl das Verfahren mit Honoraren (Anwalt, Steuerberater, Sachverständiger, Finanzberater) verbunden ist, ist es empfehlenswert:
- Die Finanzierung überwiegt die zusätzlichen Kosten der Unternehmensgründung, Businessplan usw.
- Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, verfügen Sie über ein registriertes Unternehmen in Italien, über das Ihre Ferienvermietung verwaltet werden kann. So vermeiden Sie die Fallen des komplexen italienischen Steuersystems.
Der alles entscheidende Punkt betrifft die italienische Bank, da Sie (als ausländischer Inhaber eines italienischen Unternehmens) Ihre Bonität beweisen sowie einen Nachweis darüber erbringen müssen, dass Sie als ausländischer Einwohner Ihr Darlehen zurückzahlen können (als Ausländer mit gemeldetem Wohnsitz in Italien ist es einfacher, ein Darlehen bewilligt zu bekommen). Aufgrund dieses potenziellen Problems eines nicht-italienischen Staatsbürgers mit Anteilen an einer italienischen Firma, wird eine Eigenkapitalquote von mindestens 50-60% empfohlen.
Bei Bedarf bietet Ihnen Studio Legale Magaraggia eine umfassende Beratung für Ihre spezifischen Bedürfnisse und unterbreitet Ihnen gerne ein Angebot über die Kosten und Gebühren des gesamten Verfahrens.