Alles, was Sie über den Haustierbonus 2023 in Italien wissen müssen.
Haustierbonus Italien 2023
Haustierbonus Italien 2023 Pixabay

Italien befindet sich mit der neuen Regierung und den vorgeschlagenen Änderungen des Haushaltsgesetzes weiterhin im Umbruch. Nun wurden die Einzelheiten des italienischen Haustierbonus 2023 bekanntgegeben. Wir wollen herausfinden, worum es sich dabei handelt, wie hoch die Zulage wäre und welche Voraussetzungen dafür gelten.

Wie funktioniert Italiens Haustierbonus 2023?

In einem von Michela Vittoria Brambilla unterzeichneten Änderungsantrag wird die Aufnahme eines Haustierbonus in das neue Haushaltsgesetz Italiens vorgeschlagen. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss in Höhe von 150 Euro pro Jahr für jedes Haustier, das in einem Haushalt lebt und im Haustierregister eingetragen ist (bis zu maximal drei Haustiere).

Der Höchstbetrag, der im Rahmen der Haustierbonus 2023 gezahlt werden kann, beläuft sich demnach auf 450 Euro, die von Inps auf Antrag des Haustierhalters ausgezahlt werden. Um einen Antrag stellen zu können, muss man jedoch über ein Einkommen von höchstens 15.000 Euro verfügen, wobei sich der Wert des Bonus bei denjenigen, die 7.000 Euro nicht überschreiten, verdoppelt und bis zu 900 Euro pro Jahr betragen kann (für maximal drei Haustiere).

Wie bekommt man den Haustierbonus in Italien?

Die Einzelheiten zum Haustierbonus für 2023 in Italien müssen noch bestätigt werden. Allerdings gibt es derzeit eine andere Art von Haustierbonus, der für 2022 gilt und aus einem Steuerfreibetrag in der Einkommensteuererklärung mit einem Irpef-Einkommensteuerabzug von 19 % für tierärztliche und pharmazeutische Ausgaben im Zusammenhang Hunden und Katzen besteht, die legal gehalten oder für sportliche Aktivitäten verwendet werden.

Um diesen zu erhalten, ist kein Online-Antrag erforderlich. Es reicht aus, die Steuererklärung auszufüllen und dabei den Wunsch nach Abzug anzugeben. Bei Hunden ist die Anmeldung beim Hunderegister und die Vorlage des Mikrochip-Dokuments erforderlich. Bei Katzen hingegen müssen Mikrochip-Dokumente oder der Kaufbeleg vorgelegt werden.

Um diesen Haustierbonus zu erhalten, muss man die für die medizinische Behandlung von Hunden und Katzen getätigten Ausgaben nachvollziehbar nachweisen können, also nur Einkäufe, die per Kreditkarte, Debitkarte, Lastschrift, Banküberweisung oder Postzahlung getätigt wurden. Die förderfähigen Ausgaben beziehen sich auf:

  • medizinische Untersuchungen und tierärztliche Behandlung
  • vom Tierarzt verschriebene Arzneimittel
  • Laboranalysen
  • chirurgische Eingriffe.