Keine Zwangsversteigerungen mehr bei Nichtzahlung der Darlehensraten
Neue Regelungen zu Hypothekendarlehen in Italien / Gtres
Neue Regelungen zu Hypothekendarlehen in Italien / Gtres

 

Was ändert sich bei den Hypothekendarlehen für den Kauf des Erstwohnsitzes in Italien im Jahr 2020? Alle wichtigen Neuerungen im Überblick.

Bei Nichtzahlung der Darlehensraten wird es zunächst keine Zwangsversteigerung geben. Dies ist eine der wichtigsten Änderungen des italienischen Steuergesetzes 2020. Ab diesem Jahr, wenn die Bedingungen, die normalerweise zur Versteigerung der Immobilie führen, eintreten, ist es stattdessen möglich, das Darlehen neu zu verhandeln, wenn die betreffende Immobilie der Hauptwohnsitz ist, an dem Sie regelmäßig wohnen. Dieser Antrag kann für Zwangsversteigerungsverfahren gestellt werden, die zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 30. Juni 2019 eröffnet wurden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Zwangsversteigerung der Immobilie zu verhindern?

  • Der Kauf der Immobilie muss anhand einer Hypothek finanziert worden sein.
  • Die Immobilie muss der Wohnsitz des Schuldners sein.
  • Die Immobilie muss der Hauptwohnsitz sein; der Schutz gilt nicht für Zweitwohnungen.
  • Der Gläubiger muss eine Bank sein.
  • Mindestens 10% des Darlehens müssen bereits zurückgezahlt worden sein.

Wie beantrage ich eine Neuverhandlung des Darlehens im Falle eines Zwangsvollstreckungsrisikos?

Anträge können bis zum 31. Dezember 2021 für Beträge bis zu 250.000 Euro sowie für Beträge eingereicht werden, die nicht geringer sind als die ausstehenden Schulden plus Zinsen.

Wird der Antrag abgelehnt, kann sich der Schuldner bei Verwandten bis zum dritten Grad Hilfe holen. Für sie würden dieselben Voraussetzungen gelten: Wird der Antrag des Verwandten angenommen, wird er Eigentümer der Immobilie, mit dem Recht, dort fünf Jahre lang zu wohnen. Nach Ablauf dieser Zeit gelangt die Immobilie in den Besitz des Gläubigers, sollten die ausstehenden Ratenzahlungen nicht bedient werden.

Originalartikel: Mutuo prima casa, cosa cambia nel 2020? Pignoramento di casa più difficile, rinegoziazione più facile (Corriere)