Die Ausgangssperre während der Coronavirus fördert den Einfallsreichrum und die Innovation der Immobilienmakler
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Ist es möglich, eine Immobilie in Itailen komplett online zu mieten oder vermieten, ohne dafür das Haus verlassen zu müssen? Die Antwort ist aufgrund der aktuellen Coronakrise etwas komplexer als unter normalen Umständen. idealista/news hat die Vermietungsexperten von Solo Affitti um Aufklärung gebeten.

An sich existieren bereits alle Hilfsmittel und sind alle Bedingungen gegeben, um einen Mietvertrag in Italien digital zu unterschreiben, ohne dass sich die Vertragsparteien (d. h. Vermieter, Mieter und ggfs. Immobilienmakler) persönlich treffen müssen. Dies gilt auch für virtuelle Besichtigungen und Videoanrufe, dank derer Sie während der Ausgangssperre eine Immobilie besichtigen können, ohne Ihr Zuhause zu verlassen. Mit Online-Verfahren und digitalen Unterschriften können Sie einen in jeder Hinsicht gültigen Mietvertrag unterzeichnen und registrieren. Werfen wir einen Blick auf die Details.

Eine Immobilie aus der Ferne besichtigen

Virtuelle Rundgänge werden zunehmend stärker genutzt und gehören momentan zu den wichtigsten Innovationen auf dem Immobilienmarkt, da sie in Zeiten der allgemeinen Kontaktsperre weiterhin durchgeführt werden können. Auf dem Immobilienportal idealista bieten viele Makler Ihre Objekte bereits mit dieser Technologie an, mithilfe derer Sie eine Immobilie über den Bildschirm Ihres Computers, Tablets oder sogar Smartphones aus besichtigen können.

Isabella Tulipano von der Pressestelle von Solo Affitti erklärt gegenüber idealista/news, dass „Immobilienmakler eine virtuelle Besichtigung auch über einen Videoanruf mit mehreren Personen gleichzeitig durchführen können, die jeweils von zu Hause aus verbunden sind, ohne sich dabei persönlich treffen zu müssen“.

Den Mietvertrag online registrieren

Sobald die Parteien nach der virtuellen Besichtigung eine Vereinbarung getroffen haben, muss der Mietvertrag registriert werden. Auch dieser bürokratische Schritt kann ohne persönlichen Kontakt abgewickelt werden, wie Isabella Tulipano von Solo Affitti erklärt: „Selbst nicht fachkundige Mieter oder Vermieter können Dokumente mit digitalen Signaturen unterschreiben. Diese Technologie erlaubt ihnen, vielen Verpflichtungen auf elektronischem Wege nachzukommen, anstatt dies vor ORt und Stelle tun zu müssen.“

Wenn Sie sich dazu entscheiden, eine Immobilie in Italien zu mieten oder Ihr Ferienhaus mittel- oder langfristig zu vermieten, müssen Sie den Mietvertrag beim italienischen Finanzamt (Agenzia delle Entrate) registrieren. Was viele nicht wissen, ist, dass Sie dies über das Internet erledigen können, ohne dafür zum Finanzamt gehen zu müssen. Dazu können Sie den Online-Service RLI auf der Website der Agenzia delle Entrate nutzen.

Für die Online-Registrierung des Mietvertrags muss keinerlei Software installiert werden. Sie benötigen lediglich eine elektronische Kopie des Mietvertrages im TIF-, TFF- oder PDF-Format. Es ist nicht zwingend erforderlich, eine Kopie des Vertrags anzuhängen, wenn folgende Merkmale erfüllt sind:

  • Das Mietobjekt ist eine Wohnimmobilie.
  • Der Vertrag wird zwischen natürlichen Personen geschlossen, die nicht in Ausübung ihrer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit handeln.
  • Die Anzahl der Mieter bzw. Vermieter beträgt höchstens drei.
  • Gegenstand des Vertrags ist eine Wohneinheit mit nicht mehr als drei Nebengebäuden.
  • Alle Immobilien sind mit ihren entsprechenden Mietanteilen aufzulisten.
  • Der Vertrag enthält nur die Bestimmungen des Mietverhältnisses und daher keine weiteren Vereinbarungen.

Wichtige Fragen während der Coronakrise

Die Hauptprobleme bei der An- oder Vermietung während der Coronakrise ergeben sich weniger im bürokratischen Teil, sondern eher in der praktischen Umsetzung. „Während der Ausgangssperre es fast unmöglich, umzuziehen“, erklärt Isabella Tulipano von Solo Affitti, „weil die aktuellen Vorschriften der italienischen Regierung nicht unbedingt notwendige Arbeitsaktivitäten untersagen und Umzugsunternehmen nicht zu den wesentlichen Dienstleistern gehören.“

Tulipano erwähnt auch, dass es keine zentrale Position bezüglich dieser Problematik gibt und dass die Lage von Region zu Region unterschiedlich ist. Der Verband der Umzugsunternehmen Federtraslochi Piemonte bestätigt dies in einer Stellungnahme:

„Die Umzugsunternehmen, die bei Federtraslochi Regionale del Piemonte registriert sind, arbeiten weiterhin regelmäßig in voller Übereinstimmung mit den in dieser außergewöhnlichen Situation geltenden ordentlichen und außerordentlichen Vorschriften. Trotz der Vorschriften haben unsere Mitarbeiter in gewissem Sinne eine Verpflichtung gegenüber den Bürgern sowie eine soziale Verantwortung. Sie haben ihre Tätigkeit von Beginn der Coronakrise an erheblich eingeschränkt und sie nur auf Fälle von zwingender Notwendigkeit beschränkt (z. B. Verkauf einer Immobilie mit Kündigung von Versorgungsleistungen, angemessenere Unterbringung älterer Menschen, die sonst aufgrund der Ausgangssperre komplett isoliert wären).“

Im Wesentlichen ist es möglich, eine Immobilie für kurze Zeit ohne Probleme zu mieten oder vermieten. „Viele Menschen haben sich für die kurzfristige Anmietung entschieden, um dort die Quarantäne zu verbringen, bevor sie sich mit ihrer Familie wiedervereinigen können“, erklärt Tulipano.