Profitieren Sie diesen Sommer 2021 von Italiens Urlaubsbonus
Profitieren Sie diesen Sommer 2021 von Italiens Urlaubsbonus / Unsplash

Das jüngste COVID-19-Dekret in Italien hat eine Verlängerung des Urlaubsgeldes in für den Sommer 2021 beschlossen. Hier erklären wir Ihnen, wie Sie das Urlaubsgeld vom Staat, den Bonus Vacanze 2021, online beantragen können.

Der Urlaubsbonus 2021 ist ein Beitrag von bis zu 500 Euro für Aufenthalte in Hotels, Campingplätzen, Feriendörfern, Ferienbauernhöfen und Pensionen in Italien, der aber auch für die Bezahlung von Reisebüros und Reiseveranstaltern in Italien genutzt werden kann (dies ist die Neuheit, die mit der jüngsten Notverordnung eingeführt wurde und einen deutlichen Unterschied zum Urlaubsgeld 2020 darstellt).

Denken Sie daran, dass nur Haushalte mit einem Indikator der Einkommens- und Vermögenslage (ISEE) von bis zu 40.000 Euro das Urlaubsgeld beantragen können. Die Höhe des Urlaubsbonus 2021 hängt auch von der Haushaltsgröße ab (500 Euro für einen Haushalt bestehend aus 3 oder mehr Personen, 300 Euro für 2 Personen und 150 Euro für eine Person).

Beachten Sie bei der Beantragung des Urlaubsbonus 2021 in Italien, dass die Anträge in diesem Jahr nur online eingereicht und bezahlt werden können. Ein Mitglied des Haushalts muss eine SPID oder CIE 3.0 (Carta d'Identita Elettronica - elektronischer Personalausweis) haben. Wenn Sie den Bonus beantragen, müssen Sie Ihre SPID-Anmeldeinformationen eingeben und anschließend Ihren ISEE, um Ihre Berechtigung zu überprüfen.

Das Urlaubsgeld wird dann dem Haushalt über einen eindeutigen Code zugeordnet, der auch mit einem QR-Code verknüpft wird, der dann z. B. zusammen mit der Steuernummer dem Hotelier bei der Bezahlung des Aufenthalts in einer teilnehmenden Einrichtung vorgelegt werden muss.

Wichtig ist auch zu beachten, dass der Bonus Vacanze 2021 nur von einem Haushaltsmitglied in Anspruch genommen werden kann, auch wenn es sich nicht um dieselbe Person handel, die ihn beantragt hat. Er muss in einer einzigen Zahlung in einem einzigen Beherbergungsbetrieb in Italien oder in einem einzigen Reisebüro oder Reiseveranstalter für die Bezahlung der in Italien angebotenen Dienstleistungen ausgegeben werden.