Was können Sie unternehmen, wenn Ihre Mieter in Zahlungsrückstand geraten sind? Hier zeigen wir Ihnen Alternativen zur Zwangsräumung in Italien auf.
Dies können Sie bei säumigen Mietern unternehmen / Gtres
Dies können Sie bei säumigen Mietern unternehmen / Gtres

Wenn Sie Ihre Immobilie in Italien vermieten, kann es ab und an mit Problemen zu dem Mieter kommen, wie wenn er etwa in Zahlungsrückstand gerät. Was können Sie in diesem Falls als Vermieter unternehmen?

Oft sind Sie bei unbezahlten Mieten dazu gezwungen, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, um ein Räumungsverfahren einzuleiten. Die anschließende Zwangsvollstreckung kann sich jedoch lange hinziehen. Der Vermieter muss dann nicht nur auf die im Mietvertrag festgelegte Miete verzichten, sondern auch mindestens ein Jahr warten, bis er wieder über die Immobilie verfügen kann. Daher kann es nützlich sein, über mögliche Alternativen informiert zu sein, um sich bei Zahlungsausfall des Mieters abzusichern.

Im Wesentlichen existieren zwei Möglichkeiten: Der Mieter gewährt dem Mieter Garantien oder der Vermieter schließt eine Versicherung ab.

Die Gewährung von Garantien durch den Mieter stellt die bequemste Lösung dar, weil sie für den Vermieter keine Kosten verursacht. Sie ist allerdings auch die schwierigste, da die Mieter normalerweise nicht bereit sind, eine Bankgarantie oder eine Versicherung als Absicherung zu gewähren.

Am einfachsten ist es daher, wenn der Vermieter eine Versicherung gegen Mietausfall abschließt. Dabei sichert sich der Vermieter durch die Zahlung einer Versicherungsprämie vor dem Zahlungsausfall durch den Mieter.

Beim Abschluss einer solchen Versicherung muss der Vermieter mehrere Aspekte beachten. Er muss zunächst den Gegenstand der Versicherung prüfen, d. h. welche Risiken tatsächlich versichert sind. Bei ausstehenden Mieten ist zu prüfen, ob es Obergrenzen gibt (z. B. eine maximale Anzahl von Monatsmieten oder ein maximaler entschädigungsfähiger Betrag) und dann zu beurteilen, ob die Höhe der Prämie angemessen ist.

Zu beachten ist auch der Ersatz von Schäden, die der Mieter am Mietobjekt verursacht hat. Dabei wird besonders darauf geachtet, dass zur Vermeidung von leichten Missbräuchen durch den Versicherungsnehmer die Police in vielen Fällen erst dann in Kraft tritt, wenn der Mietvertrag bereits seit einiger Zeit – und ohne Probleme – besteht.

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