Diese Kosten fallen beim Immobilienkauf in Italien an / Gtres
Diese Kosten fallen beim Immobilienkauf in Italien an / Gtres

Wer eine Immobilie in Italien kauft, muss vier verschiedene Steuern zahlen:

  • Überschreibungssteuer (imposta ipotecaria)
  • Katastersteuer (imposta catastale)
  • Registersteuer (imposta di registro)
  • Mehrwertsteuer und andere Kaufnebenkosten

Die Höhe der Steuer, die Sie für den Kauf ihrer Immobilie in Italien entrichten müssen, kann von einer Reihe verschiedener Faktoren abhängen, wie z. B. davon, wer der Verkäufer ist und ob Sie die Immobilie als Hauptwohnsitz oder als Ferienhaus nutzen. Hier erklären wir Ihnen alles über die wichtigsten Steuern, die beim Kauf einer Immobilie in Italien anfallen, wie sie berechnet werden und wer sie bezahlen muss.

1. Überschreibungssteuer

Die imposta ipotecaria ist eine obligatorische Steuer, die auf der Grundlage des Katasterwertes der Immobilie berechnet wird, wie er in der Kaufurkunde, dem rogito, festgelegt ist. Wenn Sie eine Immobilie von einem privaten Verkäufer oder Makler kaufen, der nicht mehrwertsteuerpflichtig ist, wird für die Grundbucheintragung eine Pauschalsteuer von 50 Euro erhoben. Handelt es sich bei dem Verkäufer jedoch um ein Unternehmen, das Mehrwertsteuer abführen muss, beträgt die Überschreibungssteuer 200 Euro.

2. Katastersteuer

Die imposta catstale in Italien ähnelt der Überschreibungssteuer, da der zu zahlende Betrag (die Berechnungsgrundlage) ebenfalls auf den Katasterangaben in der Kaufurkunde basiert. Genauso wie die vorgenannte Steuer werden ebenfalls 50 Euro bei Käufen von nicht registrierten Verkäufern und 200 Euro beim Kauf von mehrwertsteuerpflichtigen Verkäufern fällig.

3. Registersteuer

Etwas komplizierter sind die Regeln für die Berechnung der imposta di registro. Wenn Sie eine Immobilie in Italien von einem Unternehmen kaufen, das Mehrwertsteuer abführen muss, beträgt die Registersteuer immer 200 Euro.

Wenn Sie jedoch eine Neubau-Immobilie von einer Privatperson oder einer nicht mehrwertsteuerpflichtigen Firma kaufen und Sie sie als Hauptwohnsitz erwerben, beträgt die Registersteuer 2 % des Immobilienwertes. Wenn Sie beabsichtigen, die Immobilie als Zweitwohnung in Italien zu nutzen, beträgt die Registersteuer 9 % des Immobilienwertes. Der fällige Mindestbetrag liegt in beiden Fällen bei 1.000 Euro.

Es ist zu beachten, dass auf Immobilien, die als Luxushäuser oder Schlösser der Katasterklasse A/9 eingetragen sind, ein höherer Steuersatz angewandt wird.

4. Mehrwertsteuer beim Immobilienkauf in Italien

Beim Kauf einer Immobilie in Italien wird Mehrwertsteuer (imposta sul valore aggiunto – IVA) fällig – allerdings nicht, wenn Sie die Immobilie von einer Privatperson erwerben. Sie wird nur auf Immobilienkäufe von Bauträgen und Sanierungsunternehmen erhoben, wenn Sie die Immobilie weniger als 4 Jahre nach Abschluss der Bau- und Sanierungsarbeiten kaufen.

Bei Immobilien, die als Hauptwohnsitz genutzt und von einer mehrwertsteuerpflichtigen Firma gekauft werden, beträgt die Mehrwertsteuer 4 %. Für Zweitwohnungen wird die Mehrwertsteuer in Italien auf 10 % für den Großteil der Wohnimmobilien und auf 20 % für Immobilien der Steuerklassen A/1, A/8 und A/9 (Luxus- und Herrenhäuser) festgelegt.

Diese Steuern werden fällig, wenn Sie eine Immobilie in Italien kaufen. Denken Sie jedoch daran, dass der Besitz eines Hauses oder einer Wohnung in Italien die jährliche Zahlung weiterer Steuern und Gebühren mit sich bringt.